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    Mehr Pflege, die gut tut, mehr Zuwendung, mehr Menschlichkeit: Ihre Spende trägt uns weiter.

Wir freuen uns über Ihre Spende!

Das Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe bietet hochmoderne, innovative Medizin verbunden mit den integrativen Angeboten der Anthroposophischen Medizin. Um auch in Zukunft diesen ganz besonderen Ort erhalten und noch besser machen zu können, brauchen wir Ihre Unterstützung. Wenn Sie sich nicht für eine Patenschaft entscheiden möchten, freuen wir uns natürlich auch über eine Spende: für noch mehr Pflege, die gut tut, mehr Zuwendung und Menschlichkeit. 

Nutzen Sie einfach unser Online-Spendenformular und Ihre Spende kommt da an, wo sie am dringendsten benötigt wird. Gern können Sie auch eine klassische Überweisung tätigen. 

Hier unsere Kontoverbindung: 

Gemeinnützige Aktiengesellschaft Havelhöhe 
Bank: GLS Gemeinschaftsbank
IBAN: DE 29 4306 0967 4017 7919 00
BIC: GENODEM1GLS

Im Betreff geben Sie bitte "Spende Havelhöhe" und Ihren Namen und Adresse an. 

Ihre Spende ist steuerlich absetzbar! 

Alles rund um Ihre Spende

  • FAQ (häufig gestellte Fragen)

    Was passiert mit meiner Spende? 

    Als Gemeinnützige Aktiengesellschaft Havelhöhe (gAG) setzen wir unser Kapital losgelöst von Profitorientierung für die Weiterentwicklung von Havelhöhe ein. Ein Baustein davon war der Erwerb des Grundstücks Havelhöhe im Jahr 2015. Mit Ihrer Spende können wir den dafür notwendigen Kredit ablösen und so frei werdende Ressourcen nutzen, um noch mehr in das zu investieren, was uns ausmacht: Beste Medizin, wertschätzende Zuwendung zu Patientinnen und Patienten und der Erhalt der tollen Umgebung.

    Sind Spenden von der Steuer absetzbar? Ja, Ihre Spende können Sie beim Finanzamt steuerlich geltend machen. Auf Wunsch und ab einem Betrag von 300 Euro erhalten Sie von uns hierfür eine Spendenquittung, die Sie als Nachweis nutzen können.

    Wann erhalte ich eine Spendenbescheinigung? Eine Spendenbescheinigung erhalten Sie zu Anfang des Folgejahres von uns per Post. Bei Patenschaften und Spenden bis 300 Euro reicht dem Finanzamt ein einfacher Nachweis, wie beispielsweise der Kontoauszug. 

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